Verkehrsrecht

Unsere Leistungen im Bereich des Verkehrsrechts sind u. a.

  • Unfallschadensregulierung
  • Fahrerlaubnisrecht (Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen)
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten/Bußgeldangelegenheiten

 

Unfallschadensregulierung

Die Zeiten von problemlosen Unfallschadensregulierungen, die ein Geschädigter ohne Schwierigkeiten selbst durchführen kann, sind schon sehr lange vorbei. Fachanwälte und Fachanwältinne für Verkehrsrecht sind sich einig in der Annahme, dass die zuständigen Haftpflichtversicherer kaum eine Möglichkeit verstreichen lassen, Ansprüche der Geschädigten wegen eines Verkehrsunfalls zu kürzen. Die Rechtsprechung ist vielfältig und im stetigen Wandel begriffen. Eine fachanwaltliche Vertretung bei der Unfallregulierung ist daher sehr anzuraten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Der Erstkontakt zum gegnerischen Haftpflichtversicherer sollte daher im Optimalfall bereits durch den Anwalt/die Anwältin erfolgen. Auch ist grundsätzlich zu raten, ein Sachverständigengutachten nicht ohne Prüfung seitens des Anwalts/der Anwältin an die Versicherung zu übersenden.

Sie können die Schadensabwicklung von Anfang an in unsere Hände legen, Sie müssen sich um nichts kümmern. Sollte der Unfallgegner Schuld am Unfall tragen, so sind die anwaltlichen Kosten von der gegnerischen Kraftfahrzeugversicherung zu tragen. Insbesondere im Falle einer eintrittsbereiten Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es keine vernünftige Alternative zur Einschaltung eines Fachanwalts oder eine Fachanwältin.
 

Verkehrsstrafrecht/ Ordnungswidrigkeiten

Für viele Menschen hat der Besitz einer Fahrerlaubnis existentielle Bedeutung. Soweit ein Entzug der Fahrerlaubnis droht, ist sofortiges anwaltliches Handeln gefragt. Ob Alkohol- oder Drogenfahrt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, geben Sie ohne Fachanwalt oder Fachanwältin für Verkehrsrecht keine Einlassung ab, soweit Ihnen gegenüber Vorwürfe erhoben werden und Sie beschuldigt sind. Wir können für Sie schnell und zielgerichtet die notwendigen Schritte unternehmen.

Andere Verkehrsordnungswidrigkeiten können durch das „Ansammeln“ der Punkte in „Flensburg“ zum Führerscheinverlust führen. Insbesondere bei Vorliegen einer eintrittspflichtigen Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte das Verfahren anwaltlich begleitet werden. Es kommt immer wieder vor, dass z. B. wegen Formfehler Bußgeldbescheide zu Fall gebracht werden, was zunächst ohne Akteneinsicht nicht erkennbar gewesen wäre. Rechtsanwalt Schulze ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein der richtige Ansprechpartner.